Photovoltaik-Pflicht in Baden-WürttembergWas Bauherren und Eigentümer jetzt wissen müssen

Seit dem Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes ist Baden-Württemberg Vorreiter beim Thema Energiewende. Eine der zentralen Maßnahmen: die Photovoltaik-Pflicht. Doch wen betrifft sie konkret? Und was bedeutet das für Bauherren, Sanierer und Gewerbetreibende? Wir von Stockmann Solartechnik klären auf.
1. Was ist die PV-Pflicht?
Die Photovoltaik-Pflicht verpflichtet bestimmte Bauherren und Eigentümer in Baden-Württemberg dazu, bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Land deutlich zu erhöhen und das Klima aktiv zu schützen.
2. Wer ist betroffen?
Die PV-Pflicht gilt in mehreren Schritten – abhängig von der Art des Gebäudes und dem Zeitpunkt des Bauvorhabens:
Seit 1. Januar 2022:
- Nichtwohngebäude-Neubauten (z. B. Gewerbehallen, Bürogebäude, öffentliche Gebäude)
Seit 1. Mai 2022:
- Neubauten von Wohngebäuden
Wer heute ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus baut, muss eine PV-Anlage installieren.
Seit 1. Januar 2023:
- Größere Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden
Wird ein Dach grundlegend erneuert, greift ebenfalls die PV-Pflicht – unabhängig vom Alter des Gebäudes.
3. Was muss installiert werden?
Das Gesetz schreibt keine konkrete Anlagengröße vor, aber die Photovoltaikanlage muss „wirtschaftlich sinnvoll“ dimensioniert sein. Die Faustregel: Je größer die nutzbare Dachfläche, desto mehr Leistung sollte installiert werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die volle Dachfläche aus – denn durch Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und mögliche Speicherlösungen wird jede zusätzliche Kilowattstunde langfristig zum Plusgeschäft.
4. Gibt es Ausnahmen?
Ja, in bestimmten Fällen kann eine Befreiung beantragt werden – zum Beispiel, wenn:
- die baulichen Gegebenheiten ungeeignet sind (z. B. bei starker Verschattung),
- die Installation wirtschaftlich nicht zumutbar ist,
- Denkmalschutzvorgaben entgegenstehen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung, ob Ihr Gebäude betroffen ist oder ob eine Ausnahme möglich ist.
5. Welche Vorteile bringt die PV-Pflicht?
Neben der gesetzlichen Verpflichtung ergeben sich für Bauherren auch handfeste Vorteile:
- Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- Beitrag zum Klimaschutz
- Fördermöglichkeiten für Speicher oder E-Mobilität
6. So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung
Bei Stockmann Solartechnik sind Sie in besten Händen. Wir beraten Sie individuell, planen Ihre PV-Anlage passgenau und kümmern uns auf Wunsch um die komplette Umsetzung – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Sie bauen neu oder sanieren Ihr Dach? Dann sollten wir unbedingt sprechen!
Fazit
Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Für Hausbesitzer und Gewerbetreibende bedeutet sie vor allem eines: Handlungsbedarf – aber auch große Chancen. Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie langfristig von sauberer, selbst erzeugter Solarenergie.
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