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Staatliche, öffentliche und städtische Förderungen nutzen

Senken Sie die Anschaffungskosten Ihre Photovoltaikprogramme, in dem Sie öffentliche und städtische Förderungen (z.B. Solaroffensive Stuttgart nutzen.

KFW Förderung 442: bis 10.200 € Zuschuss für Photovoltaikanlagen für Elektroautos

Haben Sie bereits ein reines Elektroauto (keinen Hybrid) oder planen Sie, bis zum Förderstart am 26. September 2023 ein Elektroauto zu kaufen, zu leasen oder verbindlich zu bestellen?

Es lohnt sich, schnell zu handeln! Die Förderung ist auf etwa 55.000 Anlagen begrenzt. Daher steigen die Chancen auf eine Förderung, je früher der Antrag eingereicht wird ("first come, first serve"). Daher empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich ein Angebot anzufragen und den Antrag im KfW-Förderprogramm 442 "Solarstrom für Elektroautos" direkt nach Beginn am 26. September 2023 zu stellen. Beachten Sie bitte, dass der Kaufvertrag für die Solaranlage erst nach dem KfW-Antrag unterzeichnet werden darf.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Den Erwerb einer Wallbox mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW).

  • Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Mindestspitzenleistung von 5 Kilowattpeak (kWp).

  • Den Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit einer Mindestkapazität von 5 Kilowattstunden (kWh).

  • Die Installation und den Anschluss des gesamten Systems, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten.

  • Die Einrichtung eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung des Gesamtsystems.

Höhe der Förderung:

  • Für Photovoltaikanlagen beträgt die Förderung 600 Euro pro installiertem kWp, mit einer maximalen Obergrenze von 6.000 Euro.

  • Für Solarstromspeicher beträgt die Förderung 250 Euro pro installiertem kWh, ebenfalls mit einer maximalen Obergrenze von 3.000 Euro.
  • Für die Ladestation beträgt die pauschale Förderung 600 Euro, es sei denn, die Ladestation verfügt über bidirektionale Ladefähigkeit. ​Die pauschale Förderung für bidirektionale Ladestationen beträgt 1.200 Euro. Bei einer bidirektionalen Ladestation ist es möglich, den Strom in beide Richtungen fließen zu lassen, sowohl vom Stromnetz zum Auto als auch vom Auto zurück ins Stromnetz. Dies bietet den Vorteil, dass das Elektroauto überschüssigen Strom bei Bedarf wieder in das Netz einspeisen kann, um das Stromnetz zu entlasten.

Beispiel bei Installation einer 6 kWp PV-Anlage, mit 5 kWh Stromspeicher und Wallbox.

Lokale Förderung, z.B Stuttgarter Solaroffensive

Die Stadt Stuttgart bietet mit ihrer Stuttgarter Solaroffensive eine umfassende Unterstützung für Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugung mithilfe von Solarenergie ausbauen möchten. Dieses breite Spektrum an städtischen Dienstleistungen ist Teil des Aktionsprogramms "Stuttgart handelt für das Weltklima in Not".

Was wird gefördert:

Begleitende Maßnahmen (Ertüchtigung der Hauselektrik oder Gerüstarbeiten)  bei der Installation von Dach‐ und Fassaden‐PV

  • die Anschlusskosten für steckerfertige PV‐Anlagen (Balkonmodule)

  • die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV‐Anlagen

  • die Errichtung von vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaik

Höhe der Förderung: 

  • Begleitende Maßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen wie die Ertüchtigung der Hauselektrik oder Gerüstarbeiten werden mit maximal 350 Euro je Kilowatt peak (kWp) gefödert. Bei Anlagen mit Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade bis zu 450 Euro je kWp.

  • Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik: 300 Euro je kWh Speicherkapazität. Je installierter kWp werden 0,8 kWh gefördert

  • Besondere Beachtung finden in der neuen Förderrichtlinie ab dem 31. August 2023 Volleinspeiseanlagen. Diese erhalten eine Förderung von bis zu 600 Euro pro kWp, vorausgesetzt, sie werden für mindestens 10 Jahre als Volleinspeiseanlagen betrieben und die förderfähigen Kosten werden zu 100% anerkannt.

Beispiel bei Installation einer 10 kWp PV-Anlage mit 9 kWh Solarspeicher:

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