Photo­voltaik-Pflicht in Baden-WürttembergWas Bauherren und Eigen­tümer jetzt wissen müssen

Neubau mit installierter PV-Anlage in Baden-Württemberg – gesetzliche Pflicht umgesetzt

Seit dem Inkrafttreten des neuen Klima­schutz­gesetzes ist Baden-Württemberg Vorreiter beim Thema Energie­wende. Eine der zentralen Maßnahmen: die Photovoltaik-Pflicht. Doch wen betrifft sie konkret? Und was bedeutet das für Bauherren, Sanierer und Gewerbe­treibende? Wir von Stockmann Solartechnik klären auf.

1. Was ist die PV-Pflicht?

Die Photovoltaik-Pflicht verpflichtet bestimmte Bauherren und Eigentümer in Baden-Württemberg dazu, bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaik­anlage zu installieren. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Land deutlich zu erhöhen und das Klima aktiv zu schützen.

2. Wer ist betroffen?

Die PV-Pflicht gilt in mehreren Schritten – abhängig von der Art des Gebäudes und dem Zeitpunkt des Bauvorhabens:

Seit 1. Januar 2022:

  • Nichtwohngebäude-Neubauten (z. B. Gewerbe­hallen, Bürogebäude, öffentliche Gebäude)

Seit 1. Mai 2022:

  • Neubauten von Wohngebäuden
    Wer heute ein Einfamilien­haus oder Mehr­familien­haus baut, muss eine PV-Anlage installieren.

Seit 1. Januar 2023:

  • Größere Dachsanierungen bei Bestands­gebäuden
    Wird ein Dach grundlegend erneuert, greift ebenfalls die PV-Pflicht – unabhängig vom Alter des Gebäudes.

3. Was muss installiert werden?

Das Gesetz schreibt keine konkrete Anlagengröße vor, aber die Photovoltaikanlage muss „wirtschaftlich sinnvoll“ dimensioniert sein. Die Faustregel: Je größer die nutzbare Dachfläche, desto mehr Leistung sollte installiert werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie die volle Dachfläche aus – denn durch Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und mögliche Speicherlösungen wird jede zusätzliche Kilowattstunde langfristig zum Plusgeschäft.

4. Gibt es Ausnahmen?

Ja, in bestimmten Fällen kann eine Befreiung beantragt werden – zum Beispiel, wenn:

  • die baulichen Gegeben­heiten ungeeignet sind (z. B. bei starker Verschattung),
  • die Installation wirtschaftlich nicht zumutbar ist,
  • Denkmal­schutz­vorgaben entgegenstehen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung, ob Ihr Gebäude betroffen ist oder ob eine Ausnahme möglich ist.

5. Welche Vorteile bringt die PV-Pflicht?

Neben der gesetzlichen Verpflichtung ergeben sich für Bauherren auch handfeste Vorteile:

  • Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Förder­möglichkeiten für Speicher oder E-Mobilität

6. So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung

Bei Stockmann Solartechnik sind Sie in besten Händen. Wir beraten Sie individuell, planen Ihre PV-Anlage passgenau und kümmern uns auf Wunsch um die komplette Umsetzung – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Sie bauen neu oder sanieren Ihr Dach? Dann sollten wir unbedingt sprechen!

Fazit

Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klima­neutralität. Für Hausbesitzer und Gewerbe­treibende bedeutet sie vor allem eines: Handlungs­bedarf – aber auch große Chancen. Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie langfristig von sauberer, selbst erzeugter Solarenergie.

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